Konsultation 11/2016 zur KAMaRisk
Die Bafin hat am 08.11.2016 die denEntwurf zur überarbeiteten InvMaRisk zur Konsultation veröffentlicht.Zukünftig wird diese “Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften“ – „KAMaRisk“ heißen.Im wesentlichen ist die KAMaRisk eine Anpassung an die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 („AIFM Level 2-VO“). Das bedeutet:Viele Regelungen … Weiterlesen