Haftungsausschluss

Allgemein

Riscreen bietet nur operative Beratung und Unterstützung. Durch die Mitarbeiter der Riscreen GmbH erbrachten beratenden Leistungen erfolgen auf Grundlage besonderer Sachkunde i.V. § 3 RDG und § 5 Abs. 1 RDG und den entsprechenden begründenden Rechtsvorschriften zum Datenschutz der Geldwäscheprävention und der Compliance. Das Unternehmen ist weder ein zugelassenes Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsunternehmen noch eine Kanzlei mit zugelassenen Anwälten und bietet somit weder entsprechende allgemeine steuerliche oder juristische Beratung. Sollte eine solche Beratung gewünscht sein wird die Riscreen GmbH Sie an geeignete und entsprechend spezialisierte Berater verweisen.

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